Gewerbezentralregisterauskunft

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbezentralregisterauskunft

Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Der Antrag ist persönlich beim Bürgerbüro zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Eschweiler ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Eschweiler gemeldet ist.

Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99 - 103, 53113 Bonn, erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Beantragung, Verfahren

Die Gebühr beträgt je Antrag 13,00 €.

benötigte Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass.
Besondere Anträge werden im Bürgerbüro bereitgehalten;
für juristische Personen beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbe.
Bei juristischen Personen ist ein Nachweis über die Vertretungsvollmacht zu führen.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beantragen

Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister  unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Wie bei der Antragstellung beim Meldeamt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Auszug erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden. Der Link zum Online-Antrag ist unten auf dieser Seite aufgeführt.

benötigte Unterlagen

elektronischer Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss; das passende Kartenlesegerät

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson