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Jugendverbandsarbeit: Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Beschreibung

Die Stadt Eschweiler bezuschusst Jugendverbände, Organisationen und Institutionen mit Sitz in Eschweiler, die gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind und die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 72a Abs. 4 SGB VIII) unterschrieben haben.

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.