Grundbesitzabgaben - Abwasserbeseitigungsgebühren

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Dienstleistungsinformationen

Grundbesitzabgaben - Abwasserbeseitigungsgebühren

Die Abwassergebühren setzen sich in der Stadt Eschweiler aus zwei verschiedenen Berechnungsarten zusammen:

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach dem Frischwasserbezug (cbm) bei den Wasserversorgungsunternehmen.

Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten und bebauten Grundstücksflächen (qm), von denen Niederschlagswässer direkt oder indirekt in die Abwasseranlage gelangen können, berechnet.

Abwassergebühren 2024

Schmutzwasser:

Die Benutzungsgebühr beträgt je cbm Einleitermenge/Frischwasserbezug

für die an das städt. Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke sowie für Grundstücke, von denen die Abfuhr von Abwasser aus abflußlosen Gruben erfolgt 3,18 €.

Niederschlagswasser:

  • Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter befestigter und bebauter Fläche 1,29 €.

 

Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:
(alphabetisch nach Straßen sortiert)

Aachener Straße - August-Thyssen-Straße

Cäcilienstraße - Carl-Zeiss-Straße

Frau Foerster

Zimmer 544 a

Bachstraße - Buschweg

Dahlienweg - Funkengasse

Frau Gronen

Zimmer 544 a

Gartenstraße - Invalidenstraße

Kaiserstraße - Lürkener Weg

Frau Hannen

Zimmer 543

Jägerspfad - Jülicher Straße

Maarfeld - Zur Bohler Heide

Frau Naeven

Zimmer 544

unbebaute Grundstücke

Frau Foerster

Zimmer 544 a

     

Beispiel: Sie wohnen in der Straße: Am Köhlerpfad,
zuständig für den Buchstaben A ist Frau Foerster.

Des Weiteren steht Ihnen Herr Bünnagel als Außendienstmitarbeiter unter der Telefonnummer 02403-71761 in allen Fragen Niederschlagswassergebühren betreffend zur Verfügung.

Weitere Informationen sind dem kleinen Wegweiser durch die Abteilung Steuern und Abgaben zu entnehmen.

Sofern der Eigentümer selber verhindert ist, hat sein Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Setzen Sie sich bitte bei Fragen zum Abgabenbescheid mit dem für Ihre Besitzung zuständigen Ansprechpartner der Abteilung Steuern und Abgaben in Verbindung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson