Vergnügungssteuer für Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen

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Dienstleistungsinformationen

Vergnügungssteuer für Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen

Besteuert wird das in der Gemeinde veranstaltete Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos u.ä. Einrichtungen. Die Steuer beträgt 13 % des Spielumsatzes = Gesamtsumme der eingesetzten Spielbeträge.

Der Spielumsatz ist der Stadt Eschweiler - Abteilung für Steuern und Abgaben- spätestens 7 Werktage nach der Veranstaltung zu erklären. Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen sind die Erklärungen monatlich bis zum 7. Werktag des nachfolgenden Kalendermonats abzugeben.

Die Stadt Eschweiler ist berechtigt, eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Steuerschuld zu verlangen.

Bei mehreren geplanten Veranstaltungen innerhalb eines Kalendermonats ist der Gesamtbetrag dieses Monats maßgebend.

Bei Ausspielungen von Geld oder Gegenständen beträgt die Sicherheitsleistung mindestens 10.000,- Euro.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson