Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

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Dienstleistungsinformationen

Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

Besteuerung nach Eintrittsgeldern
Der Steuersatz beträgt 22 % des Eintrittspreises. Bei der Anmeldung von Veranstaltungen mit Eintritt hat der Veranstalter die Eintrittskarten oder sonstige Ausweise, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der unten angegebenen Dienststelle vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Über die ausgegeben Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen Nachweis zu führen. Dieser ist sechs Monate lang aufzubewahren und der Stadt Eschweiler auf Verlangen vorzulegen.

Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes
Diese wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche erhoben, wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird. Die Größe des Raums berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 2,00 Euro. Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr, so wird nur ein Veranstaltungstag zu Grunde gelegt.

Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.

Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der unten angegebenen Dienststelle anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag nachzuholen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen.

Zuständige Einrichtung