Lernmittelfreiheit

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Lernmittelfreiheit

Jedem Schüler einer öffentlichen Schule oder privaten Ersatzschule werden vom Schulträger Lernmittel (hierzu zählen Schulbücher und Unterrichtsmittel, die Schulbücher ergänzen oder ersetzen) zum Gebrauch während des Schuljahres unentgeltlich überlassen. Welche Schulbücher ein Schüler erhält, wird jeweils zum Ende des vorherigen Schuljahres von der Schulkonferenz festgelegt. Die Schulbücher werden durch den Kultusminister genehmigt. Er legt auch den Betrag fest, für den je Schüler und Schuljahr Bücher beschafft werden (Durchschnittsbetrag).

Ein Drittel dieses Durchschnittsbetrages ist von den Erziehungsberechtigten als Eigenanteil zu erbringen, d. h. hierfür müssen Bücher auf eigene Kosten beschafft werden. Von diesem Eigenanteil sind Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ab dem Schuljahr 2006/2007 befreit. Für diese Schüler/innen wird der Eigenanteil vom Schulträger übernommen. Seit dem Schuljahr 2011 übernimmt die Stadt Eschweiler auf freiwilliger Basis die Kosten für Schulbücher für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Asylbewerbergesetz sowie für Pflegekinder.
 
  • Leistungsbescheid des für Sie zuständigen Sozialamtes bzw. Jobcenter
  • bei Beantragung der Erstattung auf Ihr Konto ist zusätzlich die Quittung der Buchhandlung über den Kauf der Bücher vorzulegen, oder eine Bestätigung der Schule, dass die Zahlung dort erfolgt ist
  • Schreiben der Schule, welche Bücher zu beschaffen sind

Sofern Ihr Kind eine städtische Schule besucht und Sie für Ihr Kind laufende Leistungen nach dem SGB XII oder nach dem SGB II erhalten, können Sie zur Übernahme des Eigenanteils durch den Schulträger zwischen den folgenden zwei Möglichkeiten wählen:

Sie können an der Schulbuchsammelbestellung der jeweiligen Schule teilnehmen oder aber die Bücher selbst in einer Buchhandlung kaufen. Hierzu müssen Sie zwar zunächst in Vorleistung treten, können jedoch dann bei der u.a. Dienststelle die Erstattung des Betrages beantragen. Die Erstattung kann nur im Wege der Überweisung auf Ihr Bankkonto erfolgen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die u.a. Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Sofern Sie nicht in Vorleistung treten möchten, können Sie bei Vorlage der u.a. Bescheinigung von der hiesigen Dienststelle einen Kostenübernahmeschein erhalten, mit dem Sie die benötigten Lernmittel in einer Buchhandlung bestellen können. Die Abrechnung erfolgt bei dieser Alternative unmittelbar zwischen der jeweiligen Buchhandlung und der Stadt Eschweiler.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson