Jugendhilfeplanung

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Dienstleistungsinformationen

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument des Jugendamtes, die Aufgaben und Dienstleistungen des Jugendamtes und der Jugend- und Wohlfahrtsverbände aufeinander abzustimmen.

Grundlage dafür sind Ergebnisse aus Gesprächen mit oder Befragungen von Bürgern, Zielgruppen oder Professionellen und aus Analysen von Praxisberichten, Politikanfragen, wissenschaftlichen Arbeiten und fachlichen Konzeptionen.

Zuständige Einrichtung

  • Jugendamt
      • Johannes-Rau-Platz 1
      • 52249 Eschweiler

Zuständige Kontaktperson