Hilfe zur Erziehung

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Dienstleistungsinformationen

Hilfe zur Erziehung

Eltern haben für sich und ihre Kinder ein Recht auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht sichergestellt ist.

Wenn sie nötig ist, muss die geeignete Hilfe vom Jugendamt gewährt werden. Sie umfasst die Kosten für die Dienstleistung sowie Beratung, Erziehung, Förderung, aber auch die nötige Sachleistung, wie Unterkunft, Taschengeld, Krankenhilfe usw.

1. Ambulante Hilfen

Art und Umfang dieser Hilfen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Die Ziele sind die Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung und der sozialen Integration sowie die Hilfestellung in persönlichen Notlagen zur Verbesserung der Konfliktfähigkeit und Krisenbewältigung. Ein Erhalt und eine Stabilisierung der Beziehungen in der Ursprungsfamilie zur Vermeidung von Fremdunterbringung wird angeboten. Die unterschiedlichen Formen der ambulanten Hilfen in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft oder intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung werden im Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern des Jugendamtes geklärt.

2. Teilstationäre Hilfen

Das Angebot richtet sich an Kinder und Eltern, deren Familiensituation sich als überlastet darstellt und wo ein erhöhter Erziehungs- und Förderbedarf angezeigt ist und deren Verhaltensauffälligkeiten im Rahmen ambulanter Hilfsangebote nicht aufgearbeitet werden kann. Eine Voraussetzung für die Gewährung dieser Hilfeform, die etwa über 2 Jahre läuft, ist, dass die Eltern einsichtig und bereit zur Mitarbeit sind. Ein Erfolg dieser Hilfe hängt auch davon ab, inwieweit die gesamte Familie mitarbeitet und ihre individuellen Fähigkeiten weiterentwickelt.

Diese Hilfe kann auch schon mal zum Tragen kommen, wenn Kinder oder Jugendliche aus der Heimerziehung oder einer anderen vollstationären Unterbringungform wieder in die Ursprungsfamilie zurückgeführt werden sollen.

3. Stationäre Hilfen

Diese Hilfe erfolgt im Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform in Vollzeit, und kann erst dann erfolgen, wenn o.a. Hilfeformen nicht greifen.

Kinder und Jugendliche sollen mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung gefördert werden, wobei das Alter und der Entwicklungstand sowie die Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen zu berücksichtigen sind.

Ziel dieser Hilfeform sollte eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder die Erziehung in einer anderen Familie (z.B. Pflegefamilie) sein. Ist eine Rückführung nicht möglich und eine längere Unterbringung erforderlich, sollte eine Vorbereitung auf ein selbständiges Leben erfolgen.

Beim Jugendamt muss von den Erziehungsberechtigten nach eingehender Beratung durch die MitarbeiterInnen ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Beratungstermin.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson