Familiengerichtliche Maßnahmen

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Familiengerichtliche Maßnahmen

Die Mitwirkung im Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht soll Müttern, Vätern und anderen Personensorgeberechtigten sowie Kindern und Jugendlichen Unterstützung beim Vormundschafts- und Familiengericht in allen Maßnahmen, die die Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen betreffen, helfen. Das Jugendamt unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf andere Möglichkeiten der Hilfe hin.

Wird bei Gericht ein Antrag auf Sorgerecht oder Umgangsrecht gestellt, wird das Jugendamt automatisch seitens des Familien-/Vormundschaftsgerichtes um Stellungnahme gebeten.

Über die Form des Verfahrens werden sie in einem persönlichen Gespräch informiert. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson