Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

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Dienstleistungsinformationen

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK)

Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfahlen sind die Gemeinden verpflichtet ein Abwasserbeseitigungskonzept aufzustellen und alle sechs Jahre fortzuschreiben. Die Genehmigung für dieses Konzept obliegt im Falle der Stadt Eschweiler der Bezirksregierung Köln.

Das Abwasserbeseitigungskonzept stellt eine Auflistung aller zu sanierenden Kanäle und erforderliche Neubauten aufgrund von Erweiterungen des Kanalnetzes bzw. Neuerschließungen vorhandener oder geplanter Baugebiete für einen langfristigen Zeitraum dar.

Auf der Grundlage von Untersuchungen mittels Kamera und Begehungen von Schächten durch Fachkräfte wird der Bauzustand des Kanalnetzes ständig kontrolliert. Hierbei wird den Abwasserbeseitigungspflichtigen Städten und Gemeinden auferlegt das gesamte öffentliche Kanalnetz innerhalb von 10 Jahren optisch zu untersuchen. Dies bedeutet, dass pro Jahr ca. 25 Kilometer Kanal durch TV-Kamera befahren und anschließend bewertet werden. Hierbei werden die festgestellten Mängel an den Leitungen (Muffenversatz, Scherbenbildung etc.) bewertet und eine Schadensklasse definiert, die dann die Dringlichkeit einer baulichen Sanierung widerspiegelt.

Die in den letzten Jahren immer häufiger aufgetauchten Starkregenereignisse in Kombination mit immer mehr versiegelter Flächen und die damit verbundene erhöhte hydraulische Belastung der Kanäle führte dazu, dass heutzutage ein um 30 l/s auf 130 Liter pro Sekunde und Hektar erhöhter Bemessungsregen die Bemessungsgrundlage darstellt. Alle heutzutage hergestellten Kanäle werden mit diesem Bemessungsregen dimensioniert.
Die bestehenden alten (1990 und früher hergestellten) Kanäle weisen in der Regel dennoch eine ausreichende hydraulische Leistungsfähigkeit auf, aber manch andere sind nach heutigem Bemessungsstandard rechnerisch nicht mehr in der Lage die erforderlichen Wassermassen bei einem Starkregenereignis schadlos abzuführen. Es bleibt aber festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren auch solche Kanäle nicht zu Überstauung oder gar zu Überflutungen geführt haben.

Die beiden oben beschriebenen Untersuchungen, zum einen der bauliche Zustand und zum anderen die hydraulische Leistungsfähigkeit, werden kombiniert und in einem Bewertungssystem nach Dringlichkeit geordnet.
In dieses Bewertungssystem fließen auch die städtebaulichen Veränderungen, z.B. die Neuerschließung eines Bebauungsgebietes oder die Abkopplung großer Flächen vom Regenwassersystem mit ein.

Fasst man all diese Belange zusammen, so ergibt sich eine Prioritätenliste, die in zeitlicher Reihenfolge alle nötigen Kanalbaumaßnahmen geordnet nach der Dringlichkeit darstellt.

Im Abwasserbeseitigungskonzept wird auch eine Liste aller im Stadtgebiet befindlichen geschlossenen Abwassergruben und Kleinkläranlagen geführt. Anhand dieser Liste wird in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen untersucht, inwieweit sich im Zusammenhang bebaute und in geschlossene Gruben und Kleinkläranlagen entwässernde Gebiete sich wirtschaftlich an das vorhandene Kanalnetz anbinden lassen. Gemäß den Vorgaben der kommunalen Abwasserverordnung (KomAwV) sind im Zusammenhang bebaute Gebiete an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Diese Forderung wird seitens der Umweltämter der oberen Behörden sowie durch die Entwässerungsabteilungen der Städte und Kommunen kontinuierlich umgesetzt.

Dieses so erarbeitete Abwasserbeseitigungskonzept wird innerhalb der Stadtverwaltung und mit anderen betroffenen Behörden (StädteRegion, Bezirksregierung Köln etc.) abgestimmt und dann im Rat der Stadt Eschweiler verabschiedet. Die endgültige Genehmigung und Kontrolle bei der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes obliegt der Bezirksregierung Köln.

Zuständige Einrichtung

  • Kanalbau
      • Johannes-Rau-Platz 1
      • 52249 Eschweiler

Zuständige Kontaktperson