Vorkaufsrecht (Prüfung, Negativattest, Ausübung)

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Vorkaufsrecht (Prüfung, Negativattest, Ausübung)

Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht gem.  §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) zu. Hierzu prüft die Stadt Eschweiler die von den beurkundenden Notaren vorgelegten Kaufverträge/Veräußerungsanzeigen und stellt im Anschluss hieran in den meisten Fällen ein Negativattest aus. In wenigen Ausnahmefällen wird das Vorkaufsrecht ausgeübt  bzw. durch einen freiwilligen Erwerb abgewendet.

 

 §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB)

Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück)

schriftliche Beantragung, in der Regel durch Notar nach Abschluss eines Kaufvertrages

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson