Kriegsopfer- und Kriegshinterbliebenenfürsorge

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Dienstleistungsinformationen

Kriegsopfer- und Kriegshinterbliebenenfürsorge

Leistungen können Personen erhalten, die Beschädigten- bzw. Hinterbliebenenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dieses für anwendbar erklären (Soldatenversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Häftlingshilfegesetz, Bundesseuchengesetz) erhalten.

Hierzu gehören u.a. bestimmte Personengruppen, denen ein körperlicher oder seelischer Schaden zugefügt wurde, und unter bestimmten Voraussetzungen: ehemalige Soldaten und Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten sowie Berechtigte nach dem Häftlingshilfegesetz. Die Unterstützung erfolgt unter der Voraussetzung, daß ein durch eine gesundheitliche Schädigung oder den Verlust des Ernährers bedingter wirtschaftlicher Schaden erlitten wurde und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist. Die Leistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen einkommens- und vermögensabhängig.

Beantragt werden können u.a.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • verschiedene einmalige Beihilfen (z.B. für Bekleidung, Hausrat, Winterbrandbeihilfe, Umzugkostenbeihilfe, Renovierungsbeihilfe, Bestattungsbeihilfe, Weihnachtsbeihilfe)
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Haushaltsführung, Krankenhilfe)
  • Kurfürsorge, Erholungshilfe (Vorsorgekuren)
  • Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten
  • Übernahme von Taxikostenpauschalen
  • und Kraftfahrzeugdarlehen bzw. Kraftfahrzeugbeihilfen

Da die benötigten Unterlagen von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, wird geraten, ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern zu führen.

Die Antragaufnahme erfolgt durch die Mitarbeiter im Amt für soziale Angelegenheiten in dreifacher Ausführung.

Die Bewilligung der Leistungen erfolgt durch den Landschaftsverband Rheinland, Hauptfürsorgestelle, 50663 Köln.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson