Berechtigungskarte zum Besuch des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Berechtigungskarte zum Besuch des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß

Den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zweiten (SGB II) und zwölften (SGBXII) Sozialgesetzbuch sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag eine Eintrittsermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Tarifes für die Benutzung des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß - nach Prüfung - gewährt. Hierüber wird eine Berechtigungskarte ausgestellt, die beim Besuch des Bades an der Kasse vorzulegen ist. Die Berechtigungskarte gilt nur für die jeweilige Freibadsaison und ist daher im folgenden Jahr ggf. zu verlängern.

 

 

Bei der Beantragung ist ein aktueller Leistungsbescheid vorzulegen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson