Kindergartenbedarfsplanung für Behörden

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Kindergartenbedarfsplanung für Behörden

Für die jährlich aktualisierte Angebots- und Bedarfsplanung für die Tagesbetreuung von Kindern konkretisiert die Verwaltung ihre Gesamt- und Planungsverantwortung für diesen Bereich unter Berücksichtigung der bundes- und landesrechtlichen Vorgaben.

Zum einen ist hier der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres zu berücksichtigen. Zum anderen legt die Stadt Eschweiler sehr großen Wert auf Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Zusammenhang ist der weitere Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder, verstärkt auch für Kinder unter drei Jahren, ein wichtiger Aspekt.

Auch die Ausweisung neuer Baugebiete sowie die Stärkung der Schullandschaft (z.B. Schulsozialarbeit, offener Ganztagsschulbetrieb an Grundschulen) tragen dazu bei, dass sich junge Familien mit ihren Kindern in Eschweiler ansiedeln.

Darüber hinaus möchte die Stadt Eschweiler mit den beiden Initiativen des Bundesprogramms „KitaPlus“ und dem Bundesprogramm „Qualität vor Ort“ insgesamt die Qualität der frühkindlichen Bildung parallel voran bringen und gestalten. Neben der Entwicklung eines Rahmenkonzeptes für die Kindertagesbetreuung werden hier Themen bearbeitet wie immer besser gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Betreuungszeiten und gute Übergänge von Kindertagespflege in eine Kindertageseinrichtung und auch von einer Kita in die Grundschule zu gestalten.

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