Regionalplanung

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Regionalplanung

In Deutschland bestehen übergeordnet auf der Ebene des Bundes die Vorgaben der Raumordnung (Raumordnungsgesetz ROG). Ergänzt werden diese Ziele der Raumordnung auf Ebene der Länder durch Landesentwicklungspläne (LEP NRW) und Landesentwicklungsprogramme (LEPro NRW). Darunter befindet sich die Ebene der Regionalplanung, welche für Teilräume eines Bundeslandes die Ziele der Raumordnung und Landesplanung konkretisiert. Träger der Regionalplanung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen (Bezirksplanungsbehörden).

Im Rahmen der Regionalplanung haben die Bezirksplanungsbehörden vor allem folgende Aufgaben:

  • Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes
  • Integration des Landschaftsrahmenplans für die Region in den Regionalplan
  • Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie der sonstigen (privaten) Planungsträger
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und der fachlichen Entwicklungspläne des Landes
  • Durchführung von Raumordnungsverfahren
  • Mitwirkung bei den Fachplanungen des Landes
  • Regionalpolitische Initiativen zur Förderung und Entwicklung der Region
  • Kooperation mit Trägern regionaler Gemeinschaftsaufgaben

Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP"- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den jeweiligen Regierungsbezirk. Er wird aus den Raumordnungsplänen des Landes entwickelt und legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 19 LPlG NRW). Der Regionalplan setzt sich aus einem Textteil und verschiedenen Karten (M 1:50.000) zusammen.

Im Bereich der Bezirksregierung Köln gliedert sich der Regionalplan in drei Teilabschnitte. Das Eschweiler Stadtgebiet liegt im Teilabschnitt „Region Aachen", der das Gebiet der Stadt Aachen und die StädteRegion Aachen, sowie die Kreise Heinsberg, Düren sowie Euskirchen umfasst. Der Regionalplan ist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln einsehbar.

 

 

Die Verfahren zur Aufstellung sowie zur Änderung des Regionalplanes werden für den Regionalrat durch die Bezirksregierung Köln durchgeführt.

Die Stadt Eschweiler wird im Rahmen dieser Verfahren durch die Bezirksregierung beteiligt und kann, wenn sie neue kommunalpolitische Ziele von regionaler Bedeutung verfolgt, auch Änderungsverfahren des Regionalplanes anstoßen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson