Eingliederungshilfe (Jugendhilfe, Legasthenie/Dyskalkulie)

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Dienstleistungsinformationen

Eingliederungshilfe (Jugendhilfe, Legasthenie/Dyskalkulie)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.

Im ambulanten Bereich werden hier Therapiemöglichkeiten für Legasthenie (Lese- Rechtschreibschwäche / LRS) und Dyskalkulie (Rechenschwäche) angeboten.

Die Beantragung erfolgt über das Jugendamt. Beteiligt am Genehmigungsverfahren sind die jeweiligen Schulen, die Beratungsstelle der StädteRegion Aachen oder vergleichbare Stellen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson