Zuschüsse an Kulturvereine

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Dienstleistungsinformationen

Zuschüsse an Kulturvereine

 

Zur Aufnahme eines Vereins in die Liste der Kulturvereine in der Stadt Eschweiler sind folgende Unterlagen bzw. Voraussetzungen erforderlich:

  • Aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht
  • Der Verein muss seinen Sitz in Eschweiler haben und schon mindestens seit 1 Jahr bestehen
  • Nachweis über regelmäßige kulturelle Aktivitäten während dieses Zeitraumes

Bei der Beantragung eines Zuschusses sind die einzureichenden Unterlagen je nach Zuschussart unterschiedlich. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte dem Vordruck bzw. den Richtlinien.

Die o.g. Richtlinien sowie ein entsprechender Antragsvordruck stehen Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

Der Antrag - bezogen auf die Aufnahme eines Vereines in die Liste der Kulturvereine in der Stadt Eschweiler - ist formlos an die unten angegebene Dienststelle der Stadtverwaltung Eschweiler zu richten.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson