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Beiträge nach KAG/Straßenbaubeiträge

Beschreibung

Im Gegensatz zur erstmaligen Erschließung ( Erschließungsbeiträge ) betreffen die umgangssprachlich als „Sanierung" oder „Erneuerung" bezeichneten Bautätigkeiten Maßnahmen an bereits bestehenden Anlagen (Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Parkstreifen, Straßenentwässerung) im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

Zur Deckung des Aufwandes werden Ausbaubeiträge nach

  • § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit
  • der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler

erhoben.

Beitragspflichtig sind diejenigen Eigentümer oder Erbbauberechtigten, deren Grundstücken durch die Ausbaumaßnahme eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit geboten wird.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen