Rechnungs- und Verwaltungsprüfung

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Dienstleistungsinformationen

Rechnungs- und Verwaltungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung verfolgt das Ziel, durch Prüfung und Beratung die Richtigkeit des Haushaltsvollzugs sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des gesamten Verwaltungshandelns sicherzustellen. Dieses Vorhaben wird zum einen durch nachgelagerte Prüfungen verwirklicht. Daneben soll aber auch durch eine begleitende Beratung bereits im Vorfeld von Maßnahmen und Leistungen eine Optimierung des Verwaltungshandelns erreicht und so eine ordnungsgemäße, sparsame und wirtschaftliche Verwaltung gefördert werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Einzelnen vor allem folgende gesetzlich definierte Aufgaben:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Stadt,
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung und die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung,
  • die Prüfung der Programme, die bei der Finanzbuchhaltung eingesetzt werden,
  • die Prüfung von Vergaben,
  • die Prüfung interner Kontrollsysteme.

Darüber hinaus hat der Stadtrat dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen. Dazu gehören insbesondere

  • die Prüfung der Verwaltung auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit,
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften u.ä. Vereinigungen,
  • die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen (technische Prüfung),
  • die Vorprüfung der Gebührenbedarfsberechnungen,
  • die Mitwirkung bei der Korruptionsbekämpfung.

Weitere Aufgaben und Aufträge zur Prüfung können der Rechnungsprüfung durch den Stadtrat, den Rechnungsprüfungsausschuss oder die Bürgermeisterin übertragen werden.

Die Rechnungsprüfung hat innerhalb der Stadtverwaltung eine besondere Stellung. Sie ist dem Stadtrat unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der Aufgabenerfüllung ist die Rechnungsprüfung unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen, sie ist nur dem Gesetz unterworfen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson