Sondernutzungserlaubnis

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Sondernutzungserlaubnis

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch (das ist "Begehen" und "Befahren") hinaus bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese Sondernutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen benötigt man z. B. für das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Zeitungsverkaufshilfen, Verkaufsauslagen, Verkaufswagen und -ständen Verteilen von Handzetteln und Werbematerial (Warenproben, Blumen).

Für spezielle Sondernutzungen, die mit Baumaßnahmen in Verbindung stehen (z. B. Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten, Bau- und Schuttcontainern) sind ebenfalls Sondernutzungserlaubnisse notwendig.
 

Beantragung, Verfahren
 

Je nach Nutzungsort, Nutzungsdauer und Art der Sondernutzung fallen nach einem Gebührentarif Kosten in unterschiedlicher Höhe an.

Sondernutzungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung im Bereich der Innenstadt (Fußgängerzonen und Markt), z. B. Außengastronomie, Verkaufsstände pp., werden im Bereich "Gewerbeangelegenheiten" bearbeitet.

Folgende Sachbearbeiter sind für die Genehmigung zuständig:

Herr Faymonville- für die Innenstadt (Fußgängerzonen, Markt)

Frau Dünninghaus; Herr Linzen - für das restliche Stadtgebiet
 

benötigte Unterlagen
 
Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Gegebenenfalls sind zusätzlich Skizzen oder Lagepläne mit Maßangaben erforderlich. Es empfiehlt sich, vor dem schriftlichen Antrag ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen. Gleichzeitig kann festgestellt werden, ob die benötigte Fläche zu dem gewünschten Termin frei ist.
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson