Psychisch Kranke - Maßnahmen und Hilfen

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Dienstleistungsinformationen

Psychisch Kranke - Maßnahmen und Hilfen

Unterbringung bei einer Gefährdung infolge psychischer Erkrankung

Zur Abwendung einer Gefahr kann es erforderlich sein, eine sofortige Unterbringung einer beziehungsweise eines psychisch Erkrankten in eine psychiatrische Klinik vorzunehmen. Diese Zwangseinweisung liegt dann vor, wenn ein Betroffener gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird und dort verbleibt.

Voraussetzung nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken (PsychKG) ist, dass die/der Betroffene gegenwärtig eine Gefährdung für sich oder Dritte aufgrund einer psychischen Erkrankung darstellt. Psychische Krankheiten sind nach dem Gesetz behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen beziehungsweise Abhängigkeitserkrankungen, die eine vergleichbare Schwere aufweisen. Es ist daher eine ärztliche Diagnose sowie ein ärztliches Zeugnis notwendig, welches nicht älter als vom Vortag sein darf. Die Ordnungsbehörde wird die Voraussetzungen einer sofortigen Unterbringung prüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Bitte haben Sie keine Scheu, bei Verdachtsmomenten einer akuten psychischen Erkrankung bei einem Verwandten, Nachbarn oder Bekannten mit einer daraus folgenden Gefährdung Hilfe bei Ihrem Hausarzt, der Ordnungsbehörde oder der Polizei zu beanspruchen. In den Fällen der akuten Selbstmorddrohung, sonstiger akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Notrufnummer der Feuerwehr 112 oder der Polizei 110.

Vorsorgende Hilfe

Wenn Bürger feststellen, dass es im Familien- oder Freundeskreis oder in der Nachbarschaft Personen gibt, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen und die der fachkompetenten Hilfe bedürfen, kann ein Arzt konsultiert werden, der die weitere Hilfeleistung in die Wege leitet. Ist ein solcher nicht bekannt oder erreichbar, ist das Ordnungsamt einzuschalten, das das weitere Vorgehen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen abstimmt. Diese vorsorgende Hilfe soll insbesondere dazu beitragen, dass Betroffene rechtzeitig medizinisch und ihrer Krankheit angemessen behandelt werden.

Sozialpsychiatrische Hilfe  
  
Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet ein Angebot für Betroffene und Angehörige von Menschen mit psychischen Problemen, Psychosen oder die an Altersverwirrtheit oder an einer Suchterkrankung leiden: 

  • Hilfestellung bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen
  • Betreuung vor, während und nach stationären sowie ambulanten Behandlungen
  • Herstellung sozialer Kontakte
  • Vermittlung sozialer Dienste
  • Beratung und im Bedarfsfall Unterstützung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel
  • Möglichkeit, über Ihre Betroffenheit zu sprechen

Die regionalen Teams des Sozialpsychiatrischen Dienstes erreichen Sie an folgenden Standorten:

  • Trierer Straße 1, 52078 Aachen, Tel.: 0241/5198-5300
  • Steinstraße 87, 52249 Eschweiler, Tel. 0241/5198-5341

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson