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Plakatiererlaubnis

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus, so auch das Plakatieren und das Abstellen von Werbeanhängern im öffentlichen Verkehrsraum, setzt eine Erlaubnis voraus.

 

Kommerzielle Werbung

Interessenten wenden sich bitte an die "Deutsche Städte Medien Krefeld Außenwerbung GmbH", Tel. 0201/17899141.

Nichtkommerzielle Werbung örtlicher Vereine

Der Antrag soll Angaben über die Anzahl und Größe der zum Aushang vorgesehenen Plakate sowie den Veranstaltungsgrund und die Dauer der vorgesehenen Plakatierung enthalten. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Plakatierung dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die zu entrichtende Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Plakate (siehe Sondernutzungssatzung der Stadt Eschweiler).

Wahlwerbung

Wahlwerbung ist in einem Zeitraum von 3 Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig. Sie ist im Vorfeld, mindestens zwei Wochen vor der gewünschten Plakatierung, über einen Antrag dem Ordnungsamt anzuzeigen (siehe Sondernutzungssatzung der Stadt Eschweiler und Runderlass des Ministeriums für Verkehr und des Ministeriums des Inneren).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen