Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Beschreibung
Es kann aber vorkommen, dass das Ordnungsamt im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bestattung einer/s Verstorbenen veranlassen muss, weil es zum Beispiel gar keine Angehörigen mehr gibt oder weil die Angehörigen nicht kurzfristig zu ermitteln sind. Häufig kommt dies vor bei allein stehenden, zumeist vereinsamten Personen. Solche Sterbefälle werden dem Ordnungsamt hauptsächlich gemeldet durch Krankenhäuser, Altenheime, Feuerwehr und Polizei.
Dies befreit die Angehörigen jedoch nicht von ihrer grundsätzlichen Bestattungspflicht, das heißt wenn noch Angehörige ermittelt werden, sind sie nachträglich zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.
Zuständige Einrichtungen
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Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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- E-Mail:
ordnungsamt@eschweiler.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02403 71-626
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E-Mail: stefanie.lotzwi@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-254
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E-Mail: nadine.limpens@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-571
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E-Mail: nadine.beier@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-573
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E-Mail: matthias.thelen@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-626
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E-Mail: lina.parting@eschweiler.de