Haltung eines 'gefährlichen Hundes'

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Haltung eines 'gefährlichen Hundes'

Für die Haltung eines „gefährlichen Hundes" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Gemäß dem Landeshundegesetz gelten folgende Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen als gefährlich:

  • Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier und
  • Bullterrier

Beantragung, Verfahren

Die Erlaubnis zur Haltung eines „gefährlichen Hundes" muss beim Ordnungsamt beantragt werden.

Der dazu benötigte Antragsvordruck steht als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

Die Kosten für die Erteilung einer Haltererlaubnis betragen 90,00 Euro. In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim beträgt die Gebühr 45,00 Euro.

Wichtig: Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

benötigte Unterlagen

Sachkundenachweis

Die Überprüfung der erforderlichen Sachkunde wird ausschließlich durch das Veterinäramt der StädteRegion Aachen, Tel.: 0241/5198-0, durchgeführt. Bitte vereinbaren Sie dort einen Termin zur Ablegung der Sachkundeprüfung. Die Kosten betragen 25,00 Euro und sind am Prüfungstag zu entrichten. Ergibt die Prüfung, dass die erforderliche Sachkunde vorliegt, wird dem Halter eine Sachkundebescheinigung erteilt, die im Erlaubnisverfahren bei der Ordnungsbehörde zum Nachweis der Sachkunde vorzulegen ist.

Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

  1. Tierarzt sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
  2. Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
  4. Polizeihundeführer sind oder
  5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Führungszeugnis

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist im Bürgerbüro ein Führungszeugnis der Belegart O zu beantragen. Dies wird im Normalfall der Ordnungsbehörde sofort von dort aus weitergeleitet, wenn Sie den Grund der Beantragung angeben. Die Kosten liegen bei 13,00 Euro.


Haftpflichtversicherungsnachweis

Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen.
Die Kosten sind bei den einzelnen Versicherungen zu erfragen.

Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung

Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem Besitzer sofort zuordnen.
Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Halteranzeige beifügen. Die Kosten für die Kennzeichnung liegen bei circa 35,00 Euro und sind beim Tierarzt zu entrichten.

Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung

Um ein öffentliches Interesse an der Hundehaltung nachzuweisen, ist es notwendig darzulegen, inwiefern die Haltung eines gefährlichen Hundes mit einem Nutzen für die Allgemeinheit verbunden ist. Ein öffentliches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn der Hund aus einem Tierheim übernommen wird.

Ein privates Interesse an der Hundehaltung hingegen kann beispielsweise nur anerkannt werden, wenn es erforderlich ist, Ihr Grundstück durch einen Hund dieser Rasse bewachen zu lassen und auch keine andere Möglichkeit zur Überwachung des Grundstückes gegeben ist.

Nachweis einer artgerechten und ausbruchssicheren Unterbringung

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird eine Überprüfung der artgerechten und ausbruchssicheren Haltung vor Ort nach Terminabsprache durch das Ordnungsamt erfolgen. Hier müssen Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger nachweisen, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. Weiterhin wird die artgerechte Haltung auch unter dem Aspekt der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson