Geburtsbeurkundung

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Geburtsbeurkundung

Die Geburt eines in Eschweiler geborenen Kindes ist beim Standesamt Eschweiler zu beurkunden.

Für die Beurkundung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme 
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes 
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern (vom Standesamt am Geburtsort)

zusätzlich bei ledigen Müttern:

  • falls beurkundet: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung

bei miteinander verheirateten Eltern:

bei Eheschließung in Deutschland:

  • Eheurkunde der Eltern oder
  • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Eltern

bei Eheschließung im Ausland:

  • Heiratsurkunde im Original (evtl. mit zusätzlichen Beglaubigungen - Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) und Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigen Übersetzer

bei geschiedenen oder verwitweten Müttern:

  • aktuelle Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit der Eintragung der Scheidung oder des Todes des früheren Ehemannes
  • oder - falls die frühere Eheschließung im Ausland war - Heiratsurkunde im Original (wie zuvor beschrieben) und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehemannes, auch ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzung
bei verheirateten Müttern, wobei der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist und das Scheidungsverfahren anhängig ist:
  • Unterlagen wie bei miteinander verheirateten Eltern
  • Nachweis über die Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens - erteilt das zuständige Amtsgericht -
  • Bei der Beurkundung der Geburt wird zunächst der 'Noch'-Ehemann als Vater des Kindes in die Urkunde eingetragen. Der leibliche Vater hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Mutter und des 'Noch'-Ehemannes die Vaterschaft anzuerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung wird erst dann wirksam, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.

Die Eltern erhalten bei der Geburtsbeurkundung folgende Geburtsurkunden für das Kind:

  • für die Beantragung des Kindergeldes beim Arbeitsamt/beim Arbeitgeber
  • für die Beantragung des Elterngeldes beim Versorgungsamt
  • für die Krankenversicherung

Die Beurkundung der Geburt und die genannten Urkunden sind gebührenfrei.

Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke (z. B. Geburtsurkunde für das Stammbuch) ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für weitere Exemplare, wenn gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt, beträgt die Gebühr je 5,00 €.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson