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Geburtsbeurkundung
Beschreibung
Die Geburt eines in Eschweiler geborenen Kindes ist beim Standesamt Eschweiler zu beurkunden.
Für die Beurkundung werden grundsätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsbescheinigung der Hebamme
- Erklärung zur Namensführung des Kindes
- Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern (vom Standesamt am Geburtsort)
zusätzlich bei ledigen Müttern:
- falls beurkundet: Vaterschaftsanerkennung / Sorgerechtserklärung
bei miteinander verheirateten Eltern:
bei Eheschließung in Deutschland:
- Eheurkunde der Eltern oder
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Eltern
bei Eheschließung im Ausland:
- Heiratsurkunde im Original (evtl. mit zusätzlichen Beglaubigungen - Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) und Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigen Übersetzer
bei geschiedenen oder verwitweten Müttern:
- aktuelle Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit der Eintragung der Scheidung oder des Todes des früheren Ehemannes
- oder - falls die frühere Eheschließung im Ausland war - Heiratsurkunde im Original (wie zuvor beschrieben) und Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehemannes, auch ggf. mit Beglaubigungen und Übersetzung
- Unterlagen wie bei miteinander verheirateten Eltern
- Nachweis über die Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens - erteilt das zuständige Amtsgericht -
- Bei der Beurkundung der Geburt wird zunächst der 'Noch'-Ehemann als Vater des Kindes in die Urkunde eingetragen. Der leibliche Vater hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Mutter und des 'Noch'-Ehemannes die Vaterschaft anzuerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung wird erst dann wirksam, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anzuzeigen.
Die Eltern erhalten bei der Geburtsbeurkundung folgende Geburtsurkunden für das Kind:
- für die Beantragung des Kindergeldes beim Arbeitsamt/beim Arbeitgeber
- für die Beantragung des Elterngeldes beim Versorgungsamt
- für die Krankenversicherung
Die Beurkundung der Geburt und die genannten Urkunden sind gebührenfrei.
Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke (z. B. Geburtsurkunde für das Stammbuch) ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Geburtsurkunde beträgt 10,00 €. Für weitere Exemplare, wenn gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt, beträgt die Gebühr je 5,00 €.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 710 - Fax:
02403 71-325 - E-Mail:
standesamt@eschweiler.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-637
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E-Mail: inge.fuchs@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-255
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E-Mail: alexandra.hoven@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-460
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E-Mail: lisa.lehnen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-595
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E-Mail: alina.penaranda@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-503
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E-Mail: martina.rewerts@eschweiler.de
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