Ehefähigkeitszeugnis

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Ehefähigkeitszeugnis

Will ein Deutscher im Ausland heiraten, benötigt er hierzu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (dies gilt jedoch nur in bestimmten Vertragsstaaten). Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Die erforderlichen Unterlagen sind u. a. abhängig von Personenstand und Staatsangehörigkeit beider Verlobten. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.

Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig.

Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei schriftlicher Beantragung ist die Beifügung sämtlicher erforderlicher Dokumente im Original oder als beglaubigte Fotokopien erforderlich. Für eine persönliche Beantragung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt € 40,00.

Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von € 66,00.

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