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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Die erforderlichen Unterlagen sind u. a. abhängig von Personenstand und Staatsangehörigkeit beider Verlobten. Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig.
Ehefähigkeitszeugnisse für die Eheschließung im Ausland stellt das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers aus. Ist der Antragsteller nicht in Deutschland gemeldet, ist das Standesamt am letzten Wohnsitz im Inland zuständig.
Die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei schriftlicher Beantragung ist die Beifügung sämtlicher erforderlicher Dokumente im Original oder als beglaubigte Fotokopien erforderlich. Für eine persönliche Beantragung ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt € 40,00.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von € 66,00.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 710 - Fax:
02403 71-325 - E-Mail:
standesamt@eschweiler.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-595
-
E-Mail: alina.penaranda@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-460
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E-Mail: lisa.lehnen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-637
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E-Mail: inge.fuchs@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-255
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E-Mail: alexandra.hoven@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-503
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E-Mail: martina.rewerts@eschweiler.de
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