Baulasten

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Baulasten

 

Zur Durchführung von Bauvorhaben ist zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften in vielen Fällen die Eintragung einer Baulast erforderlich, die ein Tun, Dulden oder Unterlassen für das betreffende Grundstück bzw. das Nachbargrundstück feststellt.

Die häufigsten Fälle für Baulasten sind:

  • 1. Übernahme einer Abstandfläche,
  • 2. Anbauverpflichtung und Anbauduldung,
  • 3. Sicherung gemeinsamer Bauteile (z.B. Giebel-/Gebäudeabschlusswände),
  • 4. Vereinigung von Flurstücken,
  • 5. Anbindung von Stellplätzen, Wohnungen an Betriebe,
  • 6. Sicherung von Zuwegungen und Rettungswegen, Versorgungsleitungen.

Denkbar sind auch andere Baulasten, die sich aus dem jeweiligen Vorhaben ergeben.

Für die Eintragung einer Baulast ist ein formloser Antrag mit folgenden Unterlagen erforderlich:

  • beglaubigte Flurkarte im Original (bei Vereinigungsbaulasten),
  • Lagepläne mit Eintragung der Baulastflächen, erstellt durch eine/n öffentlich bestellte/n Vermessungsingenieur/in, 2-fach je Baulast,
  • aktueller Grundbuchauszug als Eigentümernachweis im Original der zu belastenden Grundstücke,
  • Alle Anschriften der jeweiligen betroffenen Eigentümer und falls vorhanden der/die Auflassungsvorgemerkte oder Erbbauberechtigte für die anfallenden Baulasten.

Zumeist werden Baulasten im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren erforderlich und beantragt. Die Baulasten werden in das amtliche Baulastenverzeichnis eingetragen und sind Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Die Gebühren für Baulasten betragen zwischen 50,00 € und 250,00 € je Baulasttatbestand.

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