Bauabnahmen

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Bauabnahmen

 

Die Vordrucke zur Mitteilungen über Baubeginn, Rohbaufertigstellung und abschließende Fertigstellung werden den Bauherren im Verfahren zugesandt.

Eventuell sind im Einzelfall Bescheinigungen und Nachweise, die gesetzlich vorgeschrieben sind, beizufügen bzw. werden durch die Bauordnung angefordert.

Bauvorhaben unterliegen sowohl in der Zeit der Bauausführung als auch später der Bauüberwachung. Während der Bauzeit werden Kontrollen der Baustellen und des Bauvorhabens durchgeführt, die in der Regel gebührenpflichtig sind.

Nach Fertigstellung des Rohbaus und nach abschließender Fertigstellung sind in der Regel Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen, über die den Bauherren auch entsprechende Bescheinigungen ausgestellt werden und die ebenfalls gebührenpflichtig sind.

Die Bauüberwachung wird durch die Bauordnungsabteilung ohne Anmeldung durchgeführt, nachdem der Baubeginn mit dem amtlichen Vordruck angezeigt wurde.

Abnahmen von Rohbauten und nach abschließender Fertigstellung (Schlussabnahmen) werden nach Beantragung durchgeführt. Hierzu müssen die Bauherren die jeweils gültigen Vordrucke, die ihnen im Verfahren zugesandt wurden, der Bauordnung einreichen.

Die Abnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und sind Voraussetzung für die Fortführung des Bauvorhabens bzw. der Nutzung.

Verstöße hiergegen können mit Bußgeldern bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden. Gegebenenfalls kann auch ein Baustopp oder eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson