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Alters- und Ehejubiläum

Beschreibung

Die Stadt Eschweiler informiert die örtliche Presse über Ehejubiläen (Goldhochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit) und Altersjubiläen (Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr), soweit die Jubilare in Eschweiler leben. Bevor diese Information an die Presse gegeben wird, werden die Jubilare schriftlich um ihr Einverständnis hierfür gebeten.

Bei Ehejubiläen sowie beim 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare ein Blumengeschenk der Stadt Eschweiler, das auf Wunsch vom Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter persönlich überreicht wird. Dieser Vorgang wird automatisch und ohne separates Antragsverfahren umgesetzt.

Zusätzlich zu den regulären Jubilaren der Stadt Eschweiler besteht auf ausdrücklichen Wunsch der Jubilare die Möglichkeit, ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten sowie gegebenenfalls eine Ehrung über das Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Diese besonderen Ehrungen werden ausschließlich bei bestimmten Alters- und Ehejubiläen ausgesprochen. Diese zusätzlichen Ehrungen werden nicht automatisch durchgeführt, sondern müssen durch den/die Betroffenen explizit beim Bürgerbüro der Stadt Eschweiler beantragt werden.

Welche Jubiläen können zusätzlich durch den Bundespräsidenten oder das Bundesverwaltungsamt geehrt werden?

Altersjubiläen

  • ab dem 100. Geburtstag (sowie jeder weitere Geburtstag)

Ehejubiläen

  • 65 Jahre (Eiserne Hochzeit)
  • 70 Jahre (Gnadenhochzeit)
  • 75 Jahre (Kronjuwelenhochzeit)

Durch die Stadt Eschweiler geehrten Alters- und Ehejubiläen:
Die Jubilare werden automatisch durch die Stadt Eschweiler kontaktiert. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich!

Zusätzliche Ehrungen durch den Bundespräsidenten oder das Bundesverwaltungsamt:
Diese zusätzlichen Ehrungen erfolgen nicht automatisch und sind unabhängig von den regulären Jubilaren der Stadt Eschweiler. Jubilare müssen sich hierfür eigenständig und aktiv an das Bürgerbüro der Stadt Eschweiler wenden (formlos postalisch oder per E-Mail). Der Antrag ist mindestens 3 Monate vor dem Jubiläum zu stellen, da eine fristgerechte Weiterleitung an die zuständigen Stellen erforderlich ist. Ohne rechtzeitige Antragstellung kann leider keine zusätzliche Ehrung erfolgen.

Es entstehen keine Kosten für die Geehrten!

Zuständige Einrichtungen