Sterbefallbeurkundung

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Dienstleistungsinformationen

Sterbefallbeurkundung

Der Tod einer in Eschweiler verstorbenen Person ist spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt Eschweiler anzuzeigen.
 
Zur Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt sind verpflichtet:
  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Die Anzeigeberechtigung der vorgenannten Personen bleibt hiervon unberührt.

Meist übernimmt der von den Angehörigen beauftragte Bestatter die Anzeige beim Standesamt.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Personalausweis/Reisepass des/r Verstorbenen
  • zum Nachweis des Personenstandes des/r Verstorbenen:
    • Geburtsurkunde
    • falls der/die Verstorbene verheiratet war zusätzlich: Eheurkunde bzw. begl. Abschrift des Eheregisters
    • falls die Ehe aufgelöst war zusätzlich: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Im Einzelfall werden weitere Unterlagen erforderlich.

Nach der Beurkundung werden folgende Sterbeurkunden erteilt:

  • 2 Urkunden für die Erledigung der Rentenangelegenheiten
  • 1 Urkunde für die Krankenversicherung
  • 2 Urkunden für die Bestattung

Die Beurkundung des Sterbefalles sowie die aufgeführten Urkunden sind gebührenfrei.

Die Erteilung weiterer Urkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig:

erste Urkunde € 10,00
jede weitere Urkunde € 5,00

Bargeldzahlung

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson