Mutterschaftsanerkennung

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Mutterschaftsanerkennung

Mutter eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Frau, die das Kind geboren hat. In den Rechtsordnungen mancher Länder (z. B. Italien) ist es bei nicht verheirateten Müttern erforderlich, dass diese die Mutterschaft zu ihrem Kind anerkennen.
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • evtl. Geburtsurkunde des Kindes

Die Mutterschaft kann beim Standesamt, beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkannt werden.
Der Mutter wird eine beglaubigte Abschrift der Anerkennungsurkunde ausgehändigt.

Die Mutterschaftsanerkennung und die beglaubigte Abschrift sind gebührenfrei.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson