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Urkundenservice

Beschreibung

Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.

  • Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
  • Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
  • Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes

Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.

Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig oder mit Übersetzungshilfe ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.

 

Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:

  • Geburtsurkunden 110 Jahre
  • Eheurkunden 80 Jahre
  • Sterbeurkunden 30 Jahre

Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.

Bei schriftlicher Anforderung sind eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.

Bei persönlicher Vorsprache (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.

Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.

Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:

  • online über das Bürgerportal (als Bezahlverfahren stehen PayPal, giropay oder paydirekt zur Auswahl), erreichbar unter  service.eschweiler.de
  • schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@eschweiler.de (*)
  • schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02403 71-325
  • schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
Standesamt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1
52249 Eschweiler
  • persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.

*  Sollten Sie sich für die Anforderung per Email entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene Email-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.

Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.

Die Auskunft aus dem oder die Einsicht in ein Personenstandsbuch kostet 6,00 €.

Bei schriftlicher Anforderung gebührenpflichtiger Urkunden erfolgt die Übersendung der Urkunden nach Zahlung der Gebühr per Vorkasse.

Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Paypal

paydirekt

giropay

Überweisung

Überweisung/Zahlschein

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen