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Sperrzeit
Beschreibung
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der kein Gast in den Räumen einer Gaststätte oder Vergnügungsstätte verweilen darf. Sie beginnt für Gaststätten um 05.00 Uhr und für Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Kinos, um 01.00 Uhr. Das Ende der Sperrzeit ist generell auf 06.00 Uhr festgesetzt.
Für den Betrieb der Außenfläche einer Gaststätte (Außengastronomie) dauert die Sperrzeit von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine Kunden bewirtet werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist nicht möglich.
Weitergehende Information können der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufhebung und Verkürzung von Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Stadt Eschweiler entnommen werden.
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- E-Mail:
ordnungsamt@eschweiler.de
- E-Mail:
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