Drittanzeige Falschparker
Beschreibung
Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?
Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bringen.
Die sogenannte Drittanzeige/Fremdanzeige kann über das Online-Formular eingereicht werden.
Das digitale Formular wurde eingerichtet, damit alle notwendigen Angaben vollständig und korrekt erfasst werden. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Informationen, minimiert Rückfragen und gewährleistet somit eine zügige Bearbeitung. Eine Anzeigenerstattung per Email wird nicht verwertet.
Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung.
Bitte bedenken Sie, dass Sie in der an den Betroffenen zu erstellenden Verwarnung als Zeuge/in namentlich benannt werden und Sie bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren auch als Zeuge/in zur Verfügung stehen müssten.
Bitte beachten Sie:
Eine Anzeige führt nicht automatisch dazu, dass der Verstoß künftig unterbleibt. Sie hilft jedoch, Ordnungswidrigkeiten strukturiert zu erfassen und bei Häufungen gezielt zu handeln.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Verkehr, Veranstaltungen, Notfallplanung und Bürgerbüro
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02403 71-225
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Telefon: 02403 71-471