Beihilfen nach der Beihilfeverordnung

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Dienstleistungsinformationen

Beihilfen nach der Beihilfeverordnung

Die Beihilfestelle der Stadt Eschweiler bearbeitet die Anträge zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamten und Ruhestandsbeamten (w/m/d).

Beihilfeberechtigt sind in Einzelfällen auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der Stadt Eschweiler mindestens seit dem 01.01.1999 ununterbrochen fortbesteht.

Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson