Beihilfen nach der Beihilfeverordnung
Beschreibung
Die Beihilfestelle der Stadt Eschweiler bearbeitet die Anträge zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamten und Ruhestandsbeamten (w/m/d).
Beihilfeberechtigt sind in Einzelfällen auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der Stadt Eschweiler mindestens seit dem 01.01.1999 ununterbrochen fortbesteht.
Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
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Personalwesen
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02403 71-295
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E-Mail: bernice.hilgers@eschweiler.de