Seniorenbeauftragter

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Dienstleistungsinformationen

Seniorenbeauftragter

Eschweiler Quartier Zentrum 50+
Die Grundlage der Seniorenarbeit bildet die Altenhilfe im Sinne des § 71 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

„Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen."

Schwerpunkte sind u.a.:

  • Die Selbstbestimmung und die Unabhängigkeit im Alter so lange wie möglich zu erhalten und zu sichern

  • Klärung von Problem- und Konfliktsituationen

  • Entwicklung neuer Lebensperspektiven

  • Das „Verbleiben-können" in dem gewohnten Lebensumfeld

  • Hilfe zur Selbsthilfe

Grundlage der Arbeit ist das Prinzip „ambulant vor stationär".

Aufgabenbereiche:

  • Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Diensten über vorhandene Angebote in Bereichen der Altenhilfe:

    • Mobile Soziale Hilfedienste

    • Nachbarschaftshilfe

    • Hausnotrufsystem

    • Wohnraumanpassung

    • Betreutes Wohnen

    • Essen auf Rädern

    • Ambulante Pflegedienste

    • Stationäre Pflegedienste

    • Stationäre Einrichtungen der Altenpflege

    • Kurzzeitpflege

    • Pflegeversicherung

    • Hilfen bei der Antragsstellung

  • Sozialer Außendienst

  • Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren

  • Kooperation mit ambulanten Pflegediensten

  • Koordination von Hilfen

  • Ansprechpartner für ehrenamtliche Kräfte in der Altenarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson