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Beschwerden bei bauordnungsrechtlichen Verstößen

Sollten Sie eine Kontrolle durch das Bauordungsamt der Stadt Eschweiler beantragen wollen, beachten Sie bitte Folgendes:

Die Einleitung ordnungsbehördlicher Maßnahmen liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde.

Ein Anspruch des Beschwerdeführers auf Einschreiten des Bauordnungsamtes ist nur gegeben, wenn eine dem Nachbarschutz dienende Vorschrift nicht eingehalten wird und eine konkrete Beeinträchtigung gegeben ist.

Sofern die beantragte Überprüfung durch Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ergibt, dass ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt werden kann, wird eine Gebühr zwischen 50,- € und 500,- € in Rechnung gestellt. Näheres hierzu regelt die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle: 3.1.8.1.2. "Auf Veranlassung Dritter und in dem Interesse durchgeführte Überprüfung von baulichen Anlagen, Nutzung oder Bauarbeiten, sofern eine Verstoß nicht festgestellt wird").

Bei der Überprüfung auf baurechtswidrige Zustände oder ungenehmigte Baumaßnahmen könnten alle Grundstücke in der Umgebung mit einbezogen werden.

Außerdem kann auf einen entsprechenden Antrag des von der Beschwerde betroffenen Nachbarn eine Einsicht in die Beschwerdeakte erfolgen.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen