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Beschwerden bei bauordnungsrechtlichen Verstößen
Eine formlose schriftliche Mitteilung reicht hier aus.
Für den Fall, dass eine auf diesem Wege veranlasste Überprüfung erfolglos war, weil keine bauordnungsrechtlich relevanten Verstöße festgestellt werden konnten, ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € bis 500,00 € bei dem Beschwerdeführer zu erheben.
Immer häufiger ergeben sich in der heutigen Zeit Probleme zwischen Grundstücksnachbarn, die auf die wegen der hohen Grundstückspreise kleinen Grundstücksgrößen entstehende Enge zurückzuführen sind. Auf der anderen Seite ist eine zunehmende Anzahl von rechtswidrig errichteten oder geänderten Bauvorhaben zu beobachten, die insbesondere in die Rechte der Angrenzer eingreifen.
Da das öffentliche Baurecht auch Abwehrrechte für Angrenzer enthält, müssen in einer immer größer werdenden Zahl auf Grund von Nachbarbeschwerden Überprüfungen durchgeführt werden.
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnungsamt
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 71-733 - Fax:
02403 60999-754 - E-Mail:
bauordnungsamt@eschweiler.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: stellvertretender Amtsleiter
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Telefon: 02403 71-591
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E-Mail: fabian.neffgen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-431
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E-Mail: alexandra.schnapka@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-687
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E-Mail: sandra.stollenwerk@eschweiler.de
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