Grundstücksteilung

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Dienstleistungsinformationen

Grundstücksteilung

 

 

Zur Teilung von Grundstücken in mehrere Flurstücke (Parzellen) ist eine Bodenverkehrsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 bzw. bei unbebauten Grundstücken ein Zeugnis nach §§ 7 BauO NRW bzw. 20 BauGB erforderlich.

Vordrucke werden bei der Bauordnung vorgehalten und können dort geholt bzw. angefordert werden. Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer selbst oder über eine/n öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in gestellt werden, die ebenfalls die Vordrucke vorhalten.

Dem Antrag ist ein Lageplan mit Eintragung der Teilungslinie(n) beizufügen.

Im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Grundstücksteilung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € bis 250,00 € fällig.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson