Bordsteinabsenkung

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Dienstleistungsinformationen

Bordsteinabsenkung

Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung der Nebenanlage (Geh- und Radweg, Parkstreifen o.ä.) im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers, diese ist i.d.R. bei der Stadt Eschweiler zu beantragen.

Bei Bordsteinabsenkungen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Genehmigung des jeweiligen Baulastträgers notwendig. In diesen Fällen nennen Ihnen die u.a Mitarbeiter gerne die zuständigen Ansprechpartner.

 

Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man, um für eine Garagen-, Carport- oder Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlage absenken oder um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu dürfen. Auch wenn der Bordstein bereits auf ganzer Länge eines Straßenzuges abgesenkt ist, muss dennoch ein Antrag gestellt werden, da die vorhandene Nebenanlage nicht für das regelmäßige Überfahren mit Fahrzeugen dimensioniert ist, d.h. die Befestigung der Nebenanlage muss ertüchtigt werden, damit sie den auftretenden Belastungen stand hält.

 

Da es sich bei der Bordsteinabsenkung i.d.R. um Arbeiten in der öffentlichen Verkehrsfläche handelt, dürfen diese nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der „Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler (Abteilung für Gefahrenabwehr und Straßenverkehr) zu stellen.

Beantragung, Verfahren

Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Eschweiler einzuholen. Im Falle einer Bordsteinabsenkung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das erforderliche Formular steht zum Bordsteinabsenkung bereit. Zum Ansehen, Ausfüllen und Ausdrucken des Formulars muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zz. 18,-€ je angefangene 30 Minuten, sie bemisst sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Die Kosten zur Herstellung der Bordsteinabsenkung trägt der Antragsteller.

Benötigte Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Lageplan im
Maßstab 1:250, in dem Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung sowie über ggf. zu versetzende Verkehrszeichen und Beleuchtungsmaste enthalten sein müssen, erforderlich.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson