Verstöße gegen die Eschweiler Straßenverordnung

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Verstöße gegen die Eschweiler Straßenverordnung

Verstöße, die auf den in der Eschweiler Straßenverordnung bestimmten Verkehrsflächen und Anlagen begangen werden, können u. U. eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Eine Ordnungswidrigkeit kann z. B. bei Vorliegen folgender Tatsachen bestehen:

  • Betteln mit Kindern, Betteln unter Einsatz von Tieren oder durch aggressives Verhalten
  • Alkoholkonsum und der damit eingehenden Behinderung von Passanten, Versperren von Wegen, Eingriffe in den Straßenverkehr, Grölen, Vandalismus
  • die Teilnahme an nicht genehmigten Ansammlungen
  • das Grillen außerhalb der hierfür besonders eingerichteten Grillplätze
  • das Lagern und Übernachten
  • das Verrichten der Notdurft außerhalb von Toiletten
  • Werbung und wildes Plakatieren
  • das Reinigen von Fahrzeugen, wenn dabei Reinigungsmittel oder Öl bzw. Benzin in das Kanalnetz oder Grundwasser gelangen können
  • das Ab- und Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Verkaufswagen in Anlagen
  • Verstoß gegen die Pflicht, Hunde an der Leine zu führen
  • Tauben füttern.

Die vorgenannten Verbote stellen keine abschließende Aufzählung dar. Den vollständigen Text können Sie hier herunterladen. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Datei benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson