Infektionsschutzgesetz (Schädlingsbekämpfung, meldepflichtige Krankheiten, Verwahrlosung etc.)

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Infektionsschutzgesetz (Schädlingsbekämpfung, meldepflichtige Krankheiten, Verwahrlosung etc.)

Schädlingsbekämpfung

Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden. Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. Diese findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung".

Für weitere Fragen z. B. wenn Hausbesitzer keine Bekämpfung vornehmen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Der Befall durch andere Tiere (z. B. Kakerlaken, Wespen) wird im privaten Bereich nicht von der Stadt Eschweiler bekämpft.

Meldepflichtige Krankheiten

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind einige Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärztinnen, Ärzten und Laboren gemeldet werden.

Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist.

Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt.

Das Gesetz und die meldepflichtigen Krankheiten können Sie hier einsehen. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Datei benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

Wenn meldepflichtige Krankheiten auftreten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen:

StädteRegion Aachen | Gesundheitsamt (A 53)

Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel.: +49(241)51985300
Fax: +49(241)51985390
E-Mail: Gesundheitsamt@Staedteregion-Aachen.de

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson