Schülerfahrkosten

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Dienstleistungsinformationen

Schülerfahrkosten

Die Stadt Eschweiler übernimmt als Schulträger die Kosten für die Beförderung von Schülern der städtischen Schulen nach Maßgabe der Schülerfahrkostenverordnung. Es kann aus folgenden Gründen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten bestehen:

aufgrund der Schulweglänge:
Es besteht Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn der Schulweg des Kindes in der einfachen Entfernung
  • bei Schülern der Primarstufe (Klasse 1 - 4) mehr als 2,0 km,
  • bei Schülern der Sekundarstufe I (Klasse 5 - 10) mehr als 3,5 km,
  • bei Schülern der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 - 13 der Gesamtschule und Jahrgangsstufen 10-12 des Gymnasiums) mehr als 5,0 km

beträgt. Hierbei ist als Schulweg der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule zugrunde zu legen.

aufgrund gesundheitlicher Gründe:
Als gesundheitliche Gründe, die einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten begründen, kommen nur solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen in Betracht, die das Zurücklegen des Schulweges wesentlich beeinträchtigen und nicht nur vorübergehender Art sind (mind. 8 Wochen). Die gesundheitlichen Gründe sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und können ggf. durch eine amtsärztliche Nachuntersuchung überprüft werden.

aufgrund eines besonders gefährlichen Schulweges:
Besonders gefährliche Schulwege sind solche Wege, die nach den objektiven Gegebenheiten für Schüler als besonders gefährlich oder ungeeignet einzustufen sind. Im Stadtgebiet Eschweiler sind gefährliche Schulwege grundsätzlich nicht mehr vorhanden. Ist dennoch einmal ein Schulweg als besonders gefährlich oder ungeeignet einzustufen, so wird zur Umgehung des gefährlichen Streckenabschnitts eine Ausweichstrecke (Schulersatzweg) festgelegt. Sofern die Benutzung dieses Schulersatzweges dazu führt, dass die o.a. Entfernungsgrenzen überschritten werden, besteht ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme.

Die Fahrkostenübernahme erfolgt für Grundschüler durch Bereitstellung einer Schülerjahreskarte, für die Schüler der weiterführenden Schulen sowie der Willi-Fährmann-Schule für Lernbehinderte durch Bereitstellung eines School&Fun-Tickets.

Die Schülerjahreskarten berechtigen ausschließlich während der Schulzeit zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf der jeweils angegebenen Fahrstrecke, die dem Schulweg des Kindes entspricht.

Das School- & Funticket berechtigt zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch in der Freizeit sowie während der Ferien und an Wochenenden im gesamten Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes. Da der Fahrausweis auch während der Freizeit genutzt werden kann, wird für die Bereitstellung des School&Fun-Tickets ein Eigenanteil zu den Fahrkosten von den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler erhoben. Der für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler derzeit bis zu 14,00 € monatlich beträgt. Schülerinnen und Schüler die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII) erhalten, sind vom Eigenanteil befreit. Eine entsprechende Bescheinigung muss dem Antragsformular beiliegen.

 

 

 

Die erforderlichen Formulare sind entweder im Schulsekretariat erhältlich oder stehen Ihnen zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Die Anträge auf Fahrkostenübernahme in Form einer Schülerjahreskarte oder des School&Fun-Tickets sind in der Schule erhältlich oder stehen Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung:

  • Antrag auf Schülerjahreskarte
  • Antrag School & Fun-Ticket

Die Formulare liegen im pdf-Format vor, zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader installiert sein.

Der ausgefüllte Vordruck ist in der Schule abzugeben und wird von dort an die Stadt Eschweiler weitergeleitet.

Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, so stehen Ihnen die Mitarbeiter der u.a. Diensstelle beratend zur Verfügung.

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Zuständige Kontaktperson