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Schulpflichtüberwachung
Beschreibung
Nach dem derzeit geltenden Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (SchulG) besteht laut § 37 Abs. 1 des SchulG die Schulpflicht.
Erziehungsberechtigte müssen Ihrer Verantwortung nach § 41 Abs. 1 des SchulG nachkommen und Ihr Kind an einer zuständigen Schule anmelden.
Sollte keine Anmeldung an einer Schule erfolgen, wird die Schulaufsichtsbehörde mit der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit beauftragt.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Schulverwaltung
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Amt für Schulen, Sport und Kultur
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-263
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E-Mail: katrin.dederichs@eschweiler.de
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