Naturschutz / Landschaftspflege

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Naturschutz / Landschaftspflege

Eschweiler liegt im Übergangsbereich zwischen zwei naturräumlichen Großlandschaften. Der nördliche Bereich des Stadtgebietes zählt zur Niederrheinischen Bucht und stellt sich als typische Bördenlandschaft dar. Die Bördenlandschaft zeigt hier ein flachwelliges Relief mit Höhenunterschieden zwischen 140 und 170 m über NHN und ist durch intensive landwirtschaftliche Ackernutzung geprägt.

Der südliche Bereich des Stadtgebietes liegt am nördlichen Rand der Großlandschaft Eifel und Siebengebirge und ist hier der Vennfußfläche zuzuordnen. Dieser Teil des Stadtgebietes ist durch ein bewegtes Relief mit durch Taleinschnitten gegliederten Höhenrücken gekennzeichnet. Ausgeprägte Waldflächen prägen im Wechsel mit Grünlandflächen und Gehölzstrukturen das Landschaftsbild. Am südwestlichen Stadtrand erhebt sich der Propsteierwald und der Eschweiler Stadtwald bis in Höhenlagen von 260 m über NHN über das tief eingeschnittene Indetal. Die tieftste Stelle des Stadtgebietes liegt mit ca. 115 m über NHN in der Indeaue am östlichen Stadtrand, die höchste Stelle am südlichen Stadtrand im Eschweiler Stadtwald mit 263 m über NHN.

Zum Erhalt und zur weiteren Entwicklung der Landschaft können nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft festgesetzt werden. Diese werden entweder in Landschaftsplänen durch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen festgesetzt oder mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Köln ausgewiesen. Geschütz werden können Landschaftsteile als Flächen oder Einzelobjekte in Form von

  • Landschaftsschutzgebieten,
  • Naturschutzgebieten,
  • Geschützten Landschaftsbestandteilen oder
  • Naturdenkmale.

Ziel ist es, durch Verbote und Einschränkungen die Artenvielfalt, Eigenart und Schönheit eines Gebietes zu sichern und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes aufrecht zu erhalten. Ebenso kommt diesen Gebieten eine herausgehobene Funktion für haustürnahe Erholung zu.

Das Stadtgebiet von Eschweiler wird von drei rechtskräftigen Landschaftsplänen erfasst. Der Landschaftsplan I -Herzogenrath/Würselen- umfasst die Flächen westlich der Wardener Straße und nördlich der BAB A4. Das Stadtgebiet südlich der BAB A4 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes III -Eschweiler/Stolberg-. Für den Bereich nördlich der BAB A4 und östlich der Wardener Straße regelt der Landschaftsplan VII -Eschweiler/Alsdorf- die Belange von Natur und Landschaft.

Zuständig für die Einhaltung der festgesetzten Ver- und Gebote in den einzelnen Schutzgebieten ist die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen (Link zur StädteRegion Aachen).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson