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Archivakteneinsicht

Beschreibung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse an einer Archivakteneinsicht beim Bauordnungsamt der Stadt Eschweiler.

Beim Hochwasserereignis im Juli 2021 sind weite Teile der Räumlichkeiten des Bauaktenarchivs in Mitleidenschaft gezogen worden, sodass in den bisherigen Archivräumen ein akuter Sanierungsbedarf besteht. Für die Dauer der Sanierungsarbeiten werden die verfügbaren Archivakten in einem Dienstleister zwischengelagert und stehen dort auf Abruf für die Gewährung von Archivakteneinsichten bereit.

Um den etwa 20.000 Akten umfassenden Bestand des Bauordnungsamts in ein externes Übergangsarchiv zu überführen, sind umfangreiche und komplexe Umzugsarbeiten durchzuführen. Aus diesem Grund ist es leider bis einschließlich 18.10.2024 nicht möglich, Einsichten ins Bauaktenarchiv der Stadt Eschweiler zu ermöglichen.

Ab dem 21.10.2024 können Einsichtnahmen wieder beantragt werden. Bitte nutzen Sie dafür das auf dieser Seite hinterlegte Antragsformular.

Es wird darauf hingewiesen, dass es ab dem 21.10.2024 zu Verzögerungen in der Bereitstellung von Archivakten kommen kann. Dies ist in dem Umstand begründet, dass für eine Dauer von ca. 1,5 Jahren die benötigten Aktenbestände beim externen Dienstleister angefordert werden müssen und es daher einige Tage in Anspruch nehmen kann, bis das Aktenmaterial dem Bauordnungsamt zugeht.

Erfreulicherweise können Ihnen ab dem 21.10.2024 benötigte Archivunterlagen in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Über die Kommunikationsplattform ITeBau können die benötigten Unterlagen daten- und übertragungssicher zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen werden in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Ein Eigentumsnachweis (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszugs und Personalausweises) oder die Vollmacht des Eigentümers sind bei der Einsichtnahme vorzulegen.

Die Einsichtnahme in Archivakten kann telefonisch oder durch formlose schriftliche Mitteilung beantragt werden.

Die Gebühr für die Einsichtnahme in die Archivakte beträgt 17,00 € je angefangene halbe Stunde.

Wenn aus den Archivakten Auszüge gewünscht werden, können diese als Kopien gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von

  • 0,50 € für die ersten 10 Kopien
  • 0,30 € für jede weitere DIN A4-Kopie
  • 0,75 € je DIN A3-Kopie
  • 6,50 € je Lichtpause

erstellt werden.

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Zuständige Kontaktpersonen