Zentrale Dienste, Registratur der Bauordnung (Archivakten)

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Dienstleistungsinformationen

Zentrale Dienste, Registratur der Bauordnung (Archivakten)

Ein Eigentumsnachweis (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszugs und Personalausweises) oder die Vollmacht des Eigentümers sind bei der Einsichtnahme vorzulegen.

Die Einsichtnahme in Archivakten kann telefonisch oder durch formlose schriftliche Mitteilung beantragt werden.

Die Gebühr für die Einsichtnahme in die Archivakte beträgt 17,00 € je angefangene halbe Stunde.

Wenn aus den Archivakten Auszüge gewünscht werden, können diese als Kopien gegen Entrichtung einer Gebühr in Höhe von

  • 0,50 € für die ersten 10 Kopien
  • 0,30 € für jede weitere DIN A4-Kopie
  • 0,75 € je DIN A3-Kopie
  • 6,50 € je Lichtpause

erstellt werden.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson