Baumschutzsatzung

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Dienstleistungsinformationen

Baumschutzsatzung

Die Stadt Eschweiler verfolgt bereits seit Anfang der achtziger Jahre das Ziel, den Baumbestand im Stadtgebiet besonders zu schützen, denn Bäume gehören nicht nur in den Wald, sondern auch in die Stadt. Bäume beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild, sie sind Lebensraum für viele Tierarten und schaffen Zonen der Ruhe und Erholung. Sie produzieren Sauerstoff, verbrauchen Kohlendioxid, filtern den Staub aus der Luft, bieten im Sommer Schatten und tragen so erheblich zur Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse bei. Dies sind nur einige der von Bäumen ausgehenden positiven Wirkungen. Daher gilt es, insbesondere die älteren Bäume zu schützen und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Eschweiler (Baumschutzsatzung) erlassen. Danach stehen alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und alle Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm - jeweils gemessen in 100 cm über dem Erdboden - unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch durch Rückschnitt in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäumen.

Antrag auf Ausnahme/Befreiung für die Beseitigung geschützter Bäume. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Beantragung, Verfahren

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson