Bildung und Teilhabe

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Dienstleistungsinformationen

Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket für Eschweiler Kinder


Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, mehr als bisher am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Dabei reicht das Spektrum von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen über Musikunterricht und Mitgliedsbeiträge für Sportvereine bis hin zu Freizeitmaßnahmen. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche einkommensschwacher Familien.


Wer kann Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten?

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. bzw. 25. Lebensjahres aus Familien, die

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem   SGB II
  • Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen.
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Welche Leistungen enthält das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Eintägige Schul- oder Kindertagesstättenausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Notwendige, angemessene Lernförderung
  • Übernahme der Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule/KiTA
  • Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur nächsten

Schule, sofern die Kosten nicht anderweitig übernommen werden

  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der

Gemeinschaft (z.B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten, Altersbeschränkung: Vollendung des 18. Lebensjahres).

 

Wie werden die Leistungen erbracht?

Erziehungsberechtigte und volljährige junge Erwachsene erhalten die Leistungen auf Antrag.

 

Wo sind die Anträge zu stellen?

Um eine oder mehrere dieser Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Entsprechende Formulare finden Sie auf dieser Seite. Die Anträge können gestellt werden bei der Behörde, die für die Bewilligung der Sozialleistung zuständig ist, also in der Regel beim Jobcenter oder beim Sozialamt oder auch zentral im Rathaus bei Frau Lina Parting, Zimmer 110 im Rathaus auf der 1. Etage (Tel. 71- 368).

 

Eine rückwirkende Antragstellung ist in Einzelfällen auch möglich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson