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Planfeststellungsverfahren 660 - Abteilung für Straßenbau und Verkehr
Leistungsbeschreibung
Einleitende Informationen
Größere Infrastrukturprojekte werden in einem besonderen förmlichen Verwaltungsverfahren auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde führt die Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anhörungsverfahren durch. Diese Verfahren werden zum Beispiel für den Bau neuer und die Änderung bestehender Autobahnen, Landesstraßen, Eisenbahntrassen, Wasserstraßen, Wasserflächen (z.B. für Gewässer und Seen), Abfallbeseitigungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen usw. durchgeführt.
Bei kleineren Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) können Planfeststellungsverfahren auch durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden.
Die Stadt, in der bzw. in deren Umfeld das Einzelvorhaben geplant ist, unterstützt die Planfeststellungsbehörde beim formalen Ablauf des anhängigen Verfahrens. Hier wird die Einsichtnahme in die vorliegenden Planunterlagen ermöglicht. Zeit und Ort der Beteiligung werden im Amtsblatt der Stadt Eschweiler veröffentlicht. Ansonsten agiert sie als Behörde wie jede andere auch, die im Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird.
Das Planfeststellungsverfahren dient dem Schutz der Rechte oder Interessen des Vorhabenträgers, der Wahrung betroffener öffentlicher Belange (z.B. Umweltschutz) sowie dem Schutz einzelner Betroffener (z.B. Nachbarn, Anliegern usw.). Je nach Art des Vorhabens geht es im Planfeststellungsverfahren meist um die Wahrung und Durchsetzung eigener Rechte und um die wirksame Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Das Verfahren beinhaltet ein gesondertes Anhörungsverfahren und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist ein Verwaltungsakt, der ohne vorheriges Widerspruchsverfahren mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt alle eventuell erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse etc. für das festgestellte Vorhaben. Außerdem kann der Planfeststellungsbeschluss enteignungsrechtliche Vorwirkung haben, das heißt der festgestellte Plan ist für ein etwaiges nachfolgendes Enteignungsverfahren bindend.
Anstehende Projekte und Planfeststellungsverfahren:
Planfeststellungsverfahren - Ersatzlose Auflassung EÜ Im Hasselt
Informationen über Art und Umfang des Projektes sind in der Bekanntmachung und den beigefügten Planunterlagen im Downloadbereich aufgeführt.
Dokumente
Ansprechpartner
Herr Gerhard Handels: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-542
Herr Olaf Venherm: Tel.: 02403 71-440
Einleitende Informationen
Größere Infrastrukturprojekte werden in einem besonderen förmlichen Verwaltungsverfahren auf ihre Zulässigkeit geprüft. Die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde führt die Planfeststellungs-, Plangenehmigungs- und Anhörungsverfahren durch. Diese Verfahren werden zum Beispiel für den Bau neuer und die Änderung bestehender Autobahnen, Landesstraßen, Eisenbahntrassen, Wasserstraßen, Wasserflächen (z.B. für Gewässer und Seen), Abfallbeseitigungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen usw. durchgeführt.
Bei kleineren Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn nach den Bestimmungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) können Planfeststellungsverfahren auch durch das Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden.
Die Stadt, in der bzw. in deren Umfeld das Einzelvorhaben geplant ist, unterstützt die Planfeststellungsbehörde beim formalen Ablauf des anhängigen Verfahrens. Hier wird die Einsichtnahme in die vorliegenden Planunterlagen ermöglicht. Zeit und Ort der Beteiligung werden im Amtsblatt der Stadt Eschweiler veröffentlicht. Ansonsten agiert sie als Behörde wie jede andere auch, die im Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde um Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert wird.
Das Planfeststellungsverfahren dient dem Schutz der Rechte oder Interessen des Vorhabenträgers, der Wahrung betroffener öffentlicher Belange (z.B. Umweltschutz) sowie dem Schutz einzelner Betroffener (z.B. Nachbarn, Anliegern usw.). Je nach Art des Vorhabens geht es im Planfeststellungsverfahren meist um die Wahrung und Durchsetzung eigener Rechte und um die wirksame Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Das Verfahren beinhaltet ein gesondertes Anhörungsverfahren und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss. Dieser ist ein Verwaltungsakt, der ohne vorheriges Widerspruchsverfahren mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden kann.
Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heißt er umfasst und ersetzt alle eventuell erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse etc. für das festgestellte Vorhaben. Außerdem kann der Planfeststellungsbeschluss enteignungsrechtliche Vorwirkung haben, das heißt der festgestellte Plan ist für ein etwaiges nachfolgendes Enteignungsverfahren bindend.
Anstehende Projekte und Planfeststellungsverfahren:
Planfeststellungsverfahren - Ersatzlose Auflassung EÜ Im Hasselt
Informationen über Art und Umfang des Projektes sind in der Bekanntmachung und den beigefügten Planunterlagen im Downloadbereich aufgeführt.
Herr
Gerhard
Handels
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Olaf
Venherm
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