Suchtext
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Gewerbemelderegisterauskunft
Leistungsbeschreibung
Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Eschweiler - erweiterte Gewerbeauskunft an öffentliche Stellen (Amtshilfeersuchen)
Das Gewerbemelderegister ist kein öffentliches Register. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistischen Erhebungen. Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Bei Auskunftserteilung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Die Grunddaten eines in Eschweiler aktuell gemeldeten Gewerbebetriebes dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Die Grunddaten umfassen den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte gewerbliche Tätigkeit.
Erweiterte Gewerbeauskünfte an öffentliche Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger, Polizei, Zoll etc.) sind im Rahmen der Amtshilfe gebührenfrei.
Private Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse an weiteren Gewerbedaten haben (§ 14 Absatz 9 GewO), soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht und dieses auch nachweisen können, können erweiterte Auskünfte erhalten. Die Gebühr beträgt in jedem Falle 25,00 EUR. Eine solche Gewerbeauskunft kann im folgenden Absatz online beantragt und bezahlt werden. Als Bezahlverfahren stehen PayPal, giropay oder paydirekt zur Auswahl.
Antragstellung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Ansprechpartner
Frau Carmen Müller: Tel.: 02403 71-223
Frau Andrea Schoch: Tel.: 02403 71-476
Herr Bernhard Stolz: Tel.: 02403 71-247
Kontakt
Allgemeine Ordnung und StandesamtswesenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
E-Mail: ordnungsamt@eschweiler.de
Erteilung von Auskünften aus dem örtlichen Gewerbemelderegister der Stadt Eschweiler - erweiterte Gewerbeauskunft an öffentliche Stellen (Amtshilfeersuchen)
Das Gewerbemelderegister ist kein öffentliches Register. Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistischen Erhebungen. Für die Erteilung einer Gewerbeauskunft besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Bei Auskunftserteilung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die mitgeteilten Daten nur für den Zweck zu verwenden sind, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden.
Die Grunddaten eines in Eschweiler aktuell gemeldeten Gewerbebetriebes dürfen allgemein zugänglich gemacht werden. Die Grunddaten umfassen den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte gewerbliche Tätigkeit.
Erweiterte Gewerbeauskünfte an öffentliche Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger, Polizei, Zoll etc.) sind im Rahmen der Amtshilfe gebührenfrei.
Private Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse an weiteren Gewerbedaten haben (§ 14 Absatz 9 GewO), soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht und dieses auch nachweisen können, können erweiterte Auskünfte erhalten. Die Gebühr beträgt in jedem Falle 25,00 EUR. Eine solche Gewerbeauskunft kann im folgenden Absatz online beantragt und bezahlt werden. Als Bezahlverfahren stehen PayPal, giropay oder paydirekt zur Auswahl.
Frau
Carmen
Müller
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Frau
Andrea
Schoch
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Herr
Bernhard
Stolz
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