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Nutzungsrecht an Grabstätten
Leistungsbeschreibung
Der Nutzungsberechtigte hat grundsätzlich das Recht in der Grabstätte beigesetzt zu werden und kann diese im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestalten. Der Nutzungsberechtigte pflegt die Grabstätte eigenhändig oder beauftragt einen Vertreter. Weiterhin übernimmt er die Verkehrssicherheit für eventuelle Grabaufbauten.
Das Nutzungsrecht beträgt an Erdgrabstätten 30 Jahre und an Urnengrabstätten 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätte kann beliebig verlängert werden.
Die Verlängerungsgebühr für die jeweilige Wahlgrabstätte beträgt pro Jahr:
- Urnenwahlgrab: 80,00 €
- Einzelwahlgrab: 120,00 €
- Doppelwahlgrab: 215,00 €
- Für jede weitere Wahlgrabstätte: 120,00 €
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 71-206 oder 71-650, weitere Informationen finden Sie auch in der Friedhofssatzung.
Amt/Fachbereich
601 Freidhofswesen
Der Nutzungsberechtigte hat grundsätzlich das Recht in der Grabstätte beigesetzt zu werden und kann diese im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestalten. Der Nutzungsberechtigte pflegt die Grabstätte eigenhändig oder beauftragt einen Vertreter. Weiterhin übernimmt er die Verkehrssicherheit für eventuelle Grabaufbauten.
Das Nutzungsrecht beträgt an Erdgrabstätten 30 Jahre und an Urnengrabstätten 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätte kann beliebig verlängert werden.
Die Verlängerungsgebühr für die jeweilige Wahlgrabstätte beträgt pro Jahr:
- Urnenwahlgrab: 80,00 €
- Einzelwahlgrab: 120,00 €
- Doppelwahlgrab: 215,00 €
- Für jede weitere Wahlgrabstätte: 120,00 €
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 71-206 oder 71-650, weitere Informationen finden Sie auch in der Friedhofssatzung.
Herr
Holger
Ehring
334
Frau
Marion
Klein
334